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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) ist bestrebt, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12a BGG barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite wurde keinem Barrierefreiheitstest unterzogen, die nachfolgend aufgeführten Punkte basieren auf einer Selbsteinschätzung Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) weitestgehend vereinbar.

Nachfolgend aufgeführte Inhalte sind nicht bzw. nur teilweise barrierefrei zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant und wird schrittweise durchgeführt.

  1. Datentabellen
    In Datentabellen fehlen teilweise Strukturen und Auszeichnungen.
  2. Anderssprachige Abschnitte
    Nicht alle anderssprachigen Abschnitte sind technisch gekennzeichnet.
  3. Videos
    Videos enthalten keinen Untertitel.
  4. Audios
    Audios enthalten keine alternative Textversion.
  5. PDF-Dokumente
  6. Abkürzungen und Akronyme
    Nicht alle Abkürzungen und Akronyme sind technisch gekennzeichnet

Bedienelemente, wie die Sortier-Auswahl, Tab- und Akkordeonsteuerung, sind grundsätzlich nutzbar, entsprechen jedoch nicht immer vollständig den erwarteten Bedienkonzepten. Dies betrifft beispielsweise die Tastaturbedienbarkeit von Tab-Modulen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.07.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

ITZBund Köln
Arbeitsbereich II B 21
Barbarastraße 1
50735 Köln

E-Mail:

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

Kontakt Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805

E-Mail:

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de